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Schwimmregeln

2 verfasser

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1Schwimmregeln Empty Schwimmregeln Mo Aug 01, 2011 12:31 am

Anna Maria P.



nach Beratschlagung mit Evgenia ist nun folgender Vorschlag zur Badeorgenisation entstanden:
- die Betreuung unserer Teilnehmer muss immer ausreichend gesichert sein
- es muss immer min. 1 Rettungsschwimmer mit zum Strand
- es müssen immer min. 2 Teamer mit und weiter ein Schlüssel von 1/7 eingehalten werden

2Schwimmregeln Empty Re: Schwimmregeln Mo Aug 01, 2011 12:32 am

Anna Maria P.



Allgemeine Baderegeln würde ich vom DLRG übernehmen:

-Niemals mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen gehen!
-Kühle Dich ab, ehe du ins Wasser gehst und verlasse das Wasser sofort, wenn Du frierst!
-Gehe nur zum Baden, wenn du dich wohl fühlst!
-Als Nichtschwimmer nur bis zum Bauch ins Wasser gehen!
-Nur springen, wenn das Wasser tief genug und frei ist!
-Gefährde niemanden durch deinen Sprung ins Wasser!
-Unbekannte Ufer bergen Gefahren!
-Bei Gewitter ist Baden lebensgefährlich! Verlasse das Wasser sofort!
-Überschätze im freien Wasser nicht Kraft und Können !
-Luftmatratze, Autoschlauch und Gummitiere bieten keine Sicherheit!
-Schwimmen und Baden an der Meeresküste sind mit besonderen Gefahren verbunden!
-Bade nicht, wo Schiffe und Boote fahren!
-Frage zuerst Ortskundige, bevor du ins Wasser gehst !
-Tauche andere nicht unter!
-Meide zu intensive Sonnenbäder!
-Rufe nie um Hilfe, wenn du nicht wirklich
in Gefahr bist, aber hilf anderen,
wenn sie Hilfe brauchen!
-Halte das Wasser und
seine Umgebung sauber,
wirf Abfälle in den Mülleimer!

3Schwimmregeln Empty Re: Schwimmregeln Mo Aug 01, 2011 12:33 am

Anna Maria P.



Ich würde noch den Vorschlag aus dem letzen Jahr ergänzen:
ein Betreuer steht so weit im Wasser, das es ihm bis zur Brust reicht. bis dahin dürfen die Kinder ins Wasser.

4Schwimmregeln Empty Re: Schwimmregeln Mo Aug 01, 2011 12:37 am

Anna Maria P.



für die, die es interessiert hier Infos der Lebens-Rettungs -Gesellschaft:
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. Bundesgeschäftsstelle Thomas Prusko Referat Ausbildung, Bildungswerk, Breitensport:
Allgemeine Hinweise:
Die DLRG empfiehlt für den Übungsleiter/die Aufsichtsperson das Rettungsschwimmabzeichen in Silber und einen regelmäßigen Nachweis alle 2 Jahre in Form der gesamten Prüfungsleistungen. Der Bundesverband der Unfallkassen sieht in seinen "Sicherheitsregeln für Bäder" unter Punkt 5.2.5 einen Zeitraum von 3 Jahren als angemessen.
Grundsätzlich muss der ÜL nach den § 823, 831 und 832 BGB seiner Sorgfalts-, Verkehrssicherungs-, Aufklärungs- und Aufsichtspflicht nachkommen (Durchdenken möglicher Gefahrensituationen, angemessene Planung und Durchführung).
Der ÜL muss ein sicherer Schwimmer und rettungsfähig sein. Er muss Kenntnisse von Maßnahmen zur Rettung aus Wassernot und der Ersten Hilfe haben. Er muss über die örtlichen Sicherheits- und Rettungseinrichtungen informiert sein.
Wichtig: Der Schwimmmeister eines Bades hat keine unmittelbare Aufsichtspflicht. Diese liegt einzig bei der Leitung des Schwimmangebotes.
Eltern übertragen mit einer schriftlichen Einverständniserklärung die Führung der Aufsicht auf den ÜL. Diese erfüllen die Aufsichtspflicht durch: Belehrung über mögliche Gefahren Regelmäßige Überprüfung des Verständnisses der Belehrung Regelmäßige Überprüfung der Gefahrenquellen Eingreifen bei Missachtung der Belehrungen Überwachung der Teilnehmer
Neben den Baderegeln gelten weitere feste Regeln:
Der Aufsichtsführende ist zuerst und zuletzt in der Schwimmstätte Mehrfache Überprüfung der Vollzähligkeit der Gruppe Kinder/Jugendliche müssen sich an- und abmelden Feste Zeichen zur Aufmerksamkeit
Der Standort der Aufsichtsperson ist so zu wählen, dass sie alle Kinder im Blick hat: Kinder im Wasser - Aufsichtsperson außerhalb des Wassers Aufsichtsperson im Wasser - Kinder außerhalb des Wassers

5Schwimmregeln Empty Re: Schwimmregeln Mo Aug 01, 2011 12:39 am

Anna Maria P.



auch sehr schön:

Praxishandbuch Kinder- und Jugendfreizeiten, Werner Müller (Hrsg.):
Baden: Minderjährige Teilnehmer dürfen nur baden, wenn eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegt. Aus der Badeerlaubnis muss hervorgehen, ob der Teilnehmer Schwimmer oder Nichtschwimmer ist. Die Badeerlaubnis ist oftmals auf der so genannten Einverständniserklärung vermerkt und muss vor Reiseantritt vorliegen. Es genügt aber nach der neueren Rechtssprechung auch die stillschweigende Zustimmung der Erziehungsberechtigten, wenn in der Ausschreibung zur Ferienfreizeit z.B. ein Schwimmbadbesuch und das Baden im Meer als Programmpunkte angekündigt worden sind.
Grundsätzlich müssen sich die Betreuer im Vorfeld (bevor die Teilnehmer baden dürfen) erkundigen und auch selbst ausprobieren, wie die jeweiligen Badeverhältnisse an ihrem Reiseort sind (Strömungen, Wellenkraft, steil abfallende Ufer usw.). Danach müssen klare Anweisungen an die Teilnehmer gegeben werden, wie sie sich beim Baden zu verhalten haben (z.B. nur bis zur Boje schwimmen, nur bis zur Brust ins Wasser gehen, immer Untergrund an den Füßen haben usw.). Betreuer sollten mit ihren Gruppen nur an bewachten Badestränden baden gehen.
Merke: Die Anwesenheit eines Bademeisters und/oder Rettungsschwimmers entbindet die Betreuer jedoch nicht von der Aufsichtspflicht!
Für jeweils zehn Teilnehmer muss ein Betreuer in Badekleidung als Aufsicht anwesend sein. Bei starken Strömungen und/oder Wellengang muss sich das Betreuungsverhältnis deutlich verringern. Schwimmer und Nichtsschwimmer sollten in getrennten Gruppen baden. Der Betreuer sollte die Teilnehmer vor, während und nach dem Baden durchzählen. An der See darf nur zu den von den zuständigen Behörden genannten Zeiten und nur an den freigegebenen Orten gebadet werden. Bevor die Kinder/Jugendlichen ins Wasser gehen, ist dem zuständigen Rettungsschwimmer bzw. Bademeister Bescheid zu geben, dass eine Gruppe baden geht. Ein Betreuer muss auf jeden Fall am Wasserrand stehen und darf nicht mit ins Wasser, ein evtl. zweiter Betreuer sollte im Wasser an der äußeren Badegrenze stehen. Da die Entfernung für eine verbale Verständigung am Wasser oft zu groß ist, empfiehlt sich eine Trillerpfeife, wobei vorher mit den Teilnehmern klare Absprachen getroffen werden müssen: wann müssen sie aus dem Wasser? Wie lange dauert die Aufsicht? Wie weit (vom Strand) dürfen sie raus schwimmen? Abklärung der weiteren Kommandos usw. (Auch Baderegeln besprechen)

Eine gesetzliche Pflicht zum Rettungsschwimmerschein für BetreuerInnen gibt es nicht. Ebenso wenig ist ein Urteil darüber bekannt, dass so etwas zur Pflicht gemacht werden könnte. Die Frage stellt sich (rechtlich) immer nur in dem Zusammenhang, ob eine Jugendorganisation oder ein Reiseveranstalter für ihre Belange die ‚richtigen’ BetreuerInnen auswählt. Wenn also Minderjährige zum Schwimmen gehen dürfen, kann dies nur einem Betreuer überlassen werden, der sich bei den entsprechenden Gefahren zu helfen weiß.
Diese Qualifikation kann von der Organisation einerseits anhand persönlicher Eindrücke bzw. Erfahrungen überprüft werden. Andererseits kann aber auch eine besondere fachliche Qualifikation – wie eben die Rettungsschwimmerausbildung- vorausgesetzt werden. Dies entbindet die Organisation dann von der eigenen Überprüfung bzw. Ausbildung (Obermeier, Stefan)

6Schwimmregeln Empty Bis zur Brust im Wasser Di Aug 02, 2011 1:29 am

Christian Geiger



Wenn wir das so machen müssen wir schauen wen wir nehmen ich würde sagen wir als Teamer gehn so weit rein dass es gut passtr auch für uns denn Wenn Isabel reigeht bis zur Brust sind des keine 3 meter vom Strand weg aber bei Flo sind wir in England Bildlich gesprochen.

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